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   OVG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Bs 212/12   

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OVG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Bs 212/12 (https://dejure.org/2012,40066)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20.11.2012 - 1 Bs 212/12 (https://dejure.org/2012,40066)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20. November 2012 - 1 Bs 212/12 (https://dejure.org/2012,40066)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen verschiedener Dienstherren.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen verschiedener Dienstherren (hier: Findungsverfahren für Schulleiter)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HmbSG § 91 S. 3; HmbSG § 92 Abs. 2
    Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen verschiedener Dienstherren (hier: Findungsverfahren für Schulleiter)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2 ; HmbSG § 91; HmbSG § 92

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 240
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 6 A 1991/11

    Eignungsfeststellungsverfahren als Erkenntnisgrundlagen für die

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Bs 212/12
    Auch verfassungsrechtlich ist der Dienstherr nicht gezwungen, die Auswahlentscheidung allein nach Aktenlage zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 11.5.2011, IÖD 2011, 218); vielmehr können ausreichend dokumentierte, strukturierte Auswahlverfahren neben dienstlichen Beurteilungen eine geeignete und zulässige Grundlage für eine Auswahlentscheidung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG sein (vgl. OVG Münster, Urt. v. 21.6.2012, DÖD 2012, 228).

    Andererseits entsteht bei Auswahlverfahren lediglich eine Momentaufnahme, die nur einen Teil der Anforderungen des neuen Amtes abdeckt und in ihrem Ergebnis auch von der Tagesform sowie der Stressresistenz des Bewerbers abhängig ist (vgl. OVG Münster, Urt. v. 21.6.2012, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 16.11.2011 - 1 Bs 160/11

    Konkurrentenrechtsstreit: Besetzung einer Schulleiterstelle

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Bs 212/12
    Der Antragsteller hatte sich in den letzten Jahren bereits mehrfach auf die seit 2009 unbesetzte Stelle "Schulleiter/-in der Berufsschule E... (G12)" beworben und in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jeweils obsiegt, nachdem die Antragsgegnerin eine andere Bewerberin ausgewählt hatte (OVG Hamburg, Beschl. v. 6.9.2010, 1 Bs 177/10; Beschl. v. 16.11.2011, 1 Bs 160/11).

    Der Senat (OVG Hamburg, Beschl. v. 16.11.2011, NordÖR 2012, 144) hat ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 01.08.2006 - 3 CE 06.1241
    Auszug aus OVG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Bs 212/12
    Um einer Auswahlentscheidung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG zugrunde gelegt werden zu können, müssen an sich nicht vergleichbare dienstliche Beurteilungen "vergleichbar gemacht" werden (VGH München, Beschl. v. 1.8.2006, 3 CE 06.1241; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.5.2005, NordÖR 2005, 388; OVG Bremen, Beschl. v. 2.9.2011, 2 B 64/11).

    Die Antragsgegnerin war auch nicht gehalten zu ermitteln, welche Rangstufe das jeweils von den Beteiligten erzielte Gesamturteil ("sehr gut") nach den zugrunde gelegten Beurteilungsmaßstäben einnimmt und wie häufig diese Note ggf. vergeben wird (VGH München, Beschl. v. 1.8.2006, 3 CE 06.1241).

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05

    Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Bs 212/12
    Um einer Auswahlentscheidung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG zugrunde gelegt werden zu können, müssen an sich nicht vergleichbare dienstliche Beurteilungen "vergleichbar gemacht" werden (VGH München, Beschl. v. 1.8.2006, 3 CE 06.1241; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.5.2005, NordÖR 2005, 388; OVG Bremen, Beschl. v. 2.9.2011, 2 B 64/11).

    einen eigenen Eindruck über die nach dem niedersächsischen Beurteilungsrecht maßgeblichen Kriterien verschafft (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.5.2005, NordÖR 2005, 388), kam nicht in Betracht, da der Beigeladene an der Berufsschule in Sao Paulo tätig und der Antragsteller beurlaubt ist und zudem in Irland lebt.

  • OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11

    Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz durch Mangel einer geeigneten

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Bs 212/12
    Um einer Auswahlentscheidung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG zugrunde gelegt werden zu können, müssen an sich nicht vergleichbare dienstliche Beurteilungen "vergleichbar gemacht" werden (VGH München, Beschl. v. 1.8.2006, 3 CE 06.1241; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.5.2005, NordÖR 2005, 388; OVG Bremen, Beschl. v. 2.9.2011, 2 B 64/11).
  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2469

    Dienstliche Beurteilung als Grundlage für Auswahlentscheidung

    Die Entscheidungen des OVG Münster (v. 21.6.2012 - 6 A 1991/11 - juris Rn. 87 ff.) und des OVG Hamburg (v. 16.11.2012 - 1 Bs 160/11 - juris Rn. 8; v. 20.11.2012 - 1 Bs 212/12 - juris Rn. 7), die jeweils zur Besetzung von Schulleiterstellen ergangen sind und in denen ein Vorrang der dienstlichen Beurteilung gegenüber einem speziell geregelten, strukturierten, wissenschaftlich fundierten, begleiteten und ausreichend dokumentierten Eignungsfeststellungsverfahren als Erkenntnisgrundlage für eine Auswahlentscheidung verneint worden ist, sind mit der hiesigen Fallkonstellation nicht vergleichbar.
  • OVG Hamburg, 10.10.2017 - 5 Bs 111/17

    Zulässigkeit strukturierter Auswahlverfahren als Grundlage für eine

    Hinsichtlich der Frage, inwieweit der Dienstherr mögliche weitere Beurteilungsgrundlagen, etwa Ergebnisse von Prüfungen und Tests oder Bewerbungsgespräche, ergänzend zur dienstlichen Beurteilung heranzieht und wie er diese gewichtet, kommt ihm ein Beurteilungsspielraum zu (BVerfG, Beschl. v. 11.5.2011, 2 BvR 764/11, juris Rn. 12; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 20.11.2012, 1 Bs 212/12, juris Rn. 9; OVG Münster, Urt. v. 21.6.2012, 6 A 1991/11, juris Rn. 61 ff.).
  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang

    Die Entscheidungen des OVG Münster (v. 21.6.2012 - 6 A 1991/11 - juris Rn. 87 ff.) und des OVG Hamburg (v. 16.11.2012 - 1 Bs 160/11 - juris Rn. 8; v. 20.11.2012 - 1 Bs 212/12 - juris Rn. 7), die jeweils zur Besetzung von Schulleiterstellen ergangen sind und in denen ein Vorrang der dienstlichen Beurteilung gegenüber einem speziell geregelten, strukturierten, wissenschaftlich fundierten, begleiteten und ausreichend dokumentierten Eignungsfeststellungsverfahren als Erkenntnisgrundlage für eine Auswahlentscheidung verneint worden ist, sind mit der hiesigen Fallkonstellation nicht vergleichbar.
  • OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15

    Zu den Anforderungen an dienstliche Beurteilungen im Rahmen beamtenrechtlicher

    Hinsichtlich der Frage, inwieweit der Dienstherr mögliche weitere Beurteilungsgrundlagen, etwa Ergebnisse von Prüfungen und Tests oder Bewerbungsgespräche, ergänzend zur dienstlichen Beurteilung heranzieht und wie er diese gewichtet, kommt ihm ein Beurteilungsspielraum zu (BVerfG, Beschl. v. 11.5.2011, 2 BvR 764/11, juris Rn. 12; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 20.11.2012, 1 Bs 212/12, juris Rn. 9; OVG Münster, Urt. v. 21.6.2012, 6 A 1991/11, juris Rn. 61 ff.).
  • VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16

    Bewerbung; Beamter; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vertraulichkeit; Hinzuziehung

    Die Schwierigkeit, Beurteilungen und Arbeitszeugnisse, die auf unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben beruhen, vergleichbar zu machen, entbindet den auswählenden Dienstherrn nicht davon, diese verfügbaren Erkenntnisquellen über die Bewerber beizuziehen, sich auf deren Grundlage ein Bild von den Bewerbern zu machen und diese sachgerecht zu bewerten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.12.2015 - 5 ME 196/15 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2012 - 1 Bs 212/12 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 26.04.2016 - 20 E 1225/16 -, juris).
  • VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16

    Konkurrentenstreitverfahren um Referatsleiterstelle bei heterogenem Bewerberfeld

    An sich nicht vergleichbare dienstliche Beurteilungen müssen grundsätzlich "vergleichbar gemacht" werden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.12.2015, 5 ME 196/15, juris Rn. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.11.2012, 1 Bs 212/12, juris Rn. 21).
  • OVG Hamburg, 16.09.2022 - 5 Bs 119/22

    Beamtenauswahl; Abbruch eines internen Auswahlverfahrens; externe

    Hinsichtlich der Frage, inwieweit der Dienstherr mögliche weitere Beurteilungsgrundlagen, etwa Ergebnisse von Prüfungen und Tests oder Bewerbungsgespräche, ergänzend zur dienstlichen Beurteilung heranzieht und wie er diese gewichtet, kommt ihm ein Beurteilungsspielraum zu (BVerfG, Beschl. v. 11.5.2011, 2 BvR 764/11, juris Rn. 12; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.4.2022, OVG 10 S 38/21, juris Ls. und Rn. 17; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2017, 5 Bs 111/17, juris Rn. 70; Beschl. v. 20.11.2012, 1 Bs 212/12, juris Rn. 9; OVG Münster, Beschl. v. 3.8.2017, 6 B 830/17, juris Rn. 25; Urt. v. 21.6.2012, 6 A 1991/11, juris Rn. 61 ff.; OVG Bautzen, Beschl. v. 25.9.2013, 2 B 436/13, juris Rn. 15).
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